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AGB

viele verschiedene Schirme die zu fliegen scheinen, mit verschiedenen Kunstaufdrucken

1. ALLGEMEINES

Für alle Verkäufe und Lieferungen der Fa. Manfred Schleicher, SOURNOIS Foto-, Kunst-, Logoschirme – nachstehend „Verkäufer“ genannt - gelten ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Widerspricht der Käufer diesen Bedingungen, so muss er dies unverzüglich mündlich oder fernmündlich anzeigen. Einkaufsbedingungen des Käufers haben nur Wirksamkeit im Falle einer ausdrücklich schriftlichen Annahme durch den Verkäufer. Mündliche Ergänzungen und Zusicherungen sind unverbindlich, es sei denn, der Verkäufer bestätigt dies schriftlich.

2. PREISE

Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Die Preise verstehen sich - soweit nicht anders vereinbart – FOB Kempen oder Hamburger Hafen, zahlbar ohne Abzug per Vorauskasse ca. 7 Tage vor Zustellung der Ware.

3. MUSTER

1.1 Qualitätsmuster. Zur Ansicht und Prüfung der Qualität und Ausführung angeforderte Muster müssen nach Ansicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums wieder an den Verkäufer retourniert werden, ansonsten wird – ohne weitere Aufforderung – jedes Qualitätsmuster mit € 25,00/ Stück zzgl. Versand und ges. MwSt., zahlbar sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fakturiert. Die Kosten der Retoure trägt der Käufer bzw. Besteller des Musters. Bei unaufgefordert zugesandten Mustern bitten wir, die Muster freundlicherweise wieder an uns zurück zu senden.

1.2 Freigabemuster. Soweit nicht anders verabredet, erstellt der Verkäufer vor der kompletten Produktion ein Freigabemuster. Bei der Erstellung eines Freigabemusters fallen bereits sämtliche Werkzeugkosten w. z. B. Druckschablonen, Filme, Web – oder Stickkarte etc. kostenpflichtig an und werden vom Käufer bzw. Besteller zu 100% getragen unabhängig einer anschließenden Produktion. Die Modifikation des Designs ist dann noch möglich, allerdings fallen erneut Werkzeugkosten an. Farbänderungen sind kostenfrei im Rahmen der technischen Begebenheiten möglich.

4. ENTWÜRFE

Soweit nicht anders schriftlich vereinbart sind auf Kundenwunsch erstellte Entwürfe grundsätzlich unabhängig von einem anschließenden Produktionsauftrag kostenpflichtig und werden mit € 45,00 je angefangener Designstunde ohne Abzug zahlbar netto sofort nach Eingang der Rechnung fakturiert.

5. STORNIERUNG

Nach dem Erhalt einer schriftlichen Kundenbestellung oder nach dem Versand (Email, Fax und/oder Postweg) unserer schriftlichen Auftragsbestätigung aufgrund einer mündlichen Bestellung ist eine Stornierung nicht mehr oder nur gegen Zahlung von 100% des Bestellwertes (Bestellwert ist die Multiplikation des jeweiligen Einzelpreises mit der Menge der bestellten Artikel) zzgl. der möglicherweise schon zu 100% angefallenen Werkzeugkosten möglich.

6. LIEFERUNG UND LIEFERZEIT

Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, die als selbständige Leistungen den nicht erfüllten bzw. noch nicht erfüllten Teil des Kaufvertrages nicht beeinflussen. Ist keine Lieferzeit vereinbart, erfolgt die Lieferung sobald als möglich. Die Verpflichtung des Verkäufers, die Lieferfristen einzuhalten, entfällt bei höherer Gewalt oder Umständen, die durch den Verkäufer nicht verschuldet werden. Mehr – oder Minderlieferungen i. H. v. +/- 5% der Bestellmenge sind möglich.

7. VERSICHERUNG

Die Ware ist grundsätzlich unversichert. Eine Transportversicherung wird aber vom Verkäufer für den Versand zum Kunden zu Lasten des Kunden abgeschlossen, außer es liegt dem Verkäufer ein schriftlicher Widerspruch vor.

8. REKLAMATIONEN

Der Käufer, sein Bevollmächtigter oder sonstige Empfänger sind verpflichtet, die Ware sofort nach Eingang auf Stückzahl und sonstige Beschaffenheit eingehend zu prüfen. Farbabweichungen bei Anfertigungen von bedruckten Artikeln sind auch nach Erstellung und Freigabe eines Musters bis zu 5% des Farbwertes verglichen mit dem Farbwert des Freigabemusters vom Kunden zu akzeptieren. Beim Verzicht der Erstellung eines Freigabemusters sind Farbabweichungen bis zu 10% des bestellten Farbtons möglich und seitens des Kunden zu akzeptieren. Die Reklamation auf Stückzahl und äußere Beschaffenheit ist ausgeschlossen, wenn der Käufer oder sein Bevollmächtigter reine Quittung auf Lieferschein oder Frachtschein bescheinigt. Versteckte Mängel sind sofort nach Entdecken zu rügen, längstens jedoch 14 Tage nach Eingang der Ware beim Käufer oder seinem Empfänger. Mögliche Folgekosten durch nicht oder nicht gründlich kontrollierte Ware werden vom Verkäufer in keinem Fall übernommen. Die Mängelrüge muss fernschriftlich oder fernmündlich angezeigt werden. Bei nur fernmündlicher Mängelrüge ist eine schriftliche oder fernschriftliche Bestätigung des Käufers nachzureichen. Wenn der Käufer die gelieferte Ware vermischt, oder mit der Bearbeitung begonnen hat, ist jegliche Beanstandung ausgeschlossen. Die Zahlungsverpflichtung des Käufers wird durch die berechtigte Mängelrüge nicht aufgeschoben oder aufgehoben. Der Käufer hat das Recht, Preisminderung zu verlangen. Alle weiteren Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere kann Wandlung nicht begehrt, auch Schadenersatz wegen Nichterfüllung aus Verschulden bei Vertragsschluß oder Schlechterfüllung nicht verlangt werden. Dem Verkäufer bleibt das Recht vorbehalten, statt Gewährung der Preisminderung in angemessener Form mangelfreie Ware nachzuliefern.

9. ZAHLUNG

Wenn keine besondere Vereinbarung besteht, sind alle Rechnungen des Verkäufers gemäß Punkt 2 nach Eingang beim Käufer zu bezahlen. Aufrechnung eventueller Gegenforderungen ist dem Käufer nur gestattet, wenn der Verkäufer schriftlich dieser zustimmt. Nicht fristgerechte Zahlung berechtigt den Verkäufer bei Teillieferung zur Verweigerung der Weiterlieferung ohne Schadenersatz. Wird der Rechnungsbetrag nicht sofort nach Eingang oder zum vereinbarten Fälligkeitsdatum ausgeglichen, kann der Verkäufer Verzugszinsen berechnen, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Bei Zahlungsverzug des Käufers oder einer Verschlechterung seiner wirtschaftlichen Lage kann der Verkäufer sofortige Barzahlung bereits gelieferter Ware verlangen.

10. EIGENTUMSVORBEHALT

Die Lieferung der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt und bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller, auch künftig entstehender Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus beiderseitiger Geschäftsverbindung, Eigentum des Verkäufers. Der Käufer darf die gelieferte Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs verarbeiten und - mit oder ohne vorheriger Verarbeitung - weiter veräußern, jedoch nur unter nachstehenden Einschränkungen: Bei Verarbeitung der gelieferten Ware wird der Verkäufer Eigentümer der neuen Sache. Vor, während und nach der Verarbeitung der gelieferten Ware verwahrt der Käufer zunächst die Ware, dann die kraft Verarbeitung entstehende neue Sache für den Verkäufer. Wenn der Käufer gelieferte Ware mit anderen Waren verbindet, vermischt oder verarbeitet, erlangt der Verkäufer das Miteigentum, und zwar im Verhältnis des Wertes der von ihm gelieferten Ware zu dem Wert der anderen Ware. Der Käufer tritt seine Forderungen aus Verarbeitung und/oder Weiterveräußerung der gelieferten Ware oder nach der Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung an deren Stelle in das Allein - oder Miteigentum des Verkäufers getretenen Ware bereits jetzt an den Verkäufer ab. Der Käufer ist zu einer Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung der gelieferten Ware oder zu seiner Weiterveräußerung nicht berechtigt, wenn er bereits früher über seine Forderungen aus Verkäufen - etwa durch Globalzession - verfügt oder die von ihm hergestellten oder herzustellenden Waren im voraus an dritte Personen übereignet hat. Auch darf der Käufer außer einer Verarbeitung oder Weiterveräußerung der gelieferten Ware keine anderweitige Verfügung darüber treffen, die gelieferte Ware insbesondere nicht verpfänden, sicherungsweise übereignen oder sonstwie belasten. Wird in der gelieferten oder kraft der Vermischung oder Verarbeitung in das alleinige oder Miteigentum des Verkäufers übergegangenen Ware oder in die dem Verkäufer nach vorstehenden Bestimmungen abgetretenen Forderungen aus Verarbeitung oder Weiterveräußerungen der Ware an dritter Stelle vollstreckt, hat der Käufer den Verkäufer hiervon sofort zu benachrichtigen, auch die sich aus einer Intervention ergebenden Kosten zu tragen. Falls die Kaufpreisforderung des Verkäufers aus diesem und anderen Geschäften in eine laufende Rechnung aufgenommen und der Saldo bezogen und anerkannt wird, bleibt der nach vorstehenden Bedingungen erweiterte und verlängerte Eigentumsvorbehalt des Verkäufers dadurch unberührt.

11. REFERENZABBILDUNGEN

Wir behalten uns vor, von uns produzierte Produkte (auch mit Logo) als Referenz auf unserer Internetseite und gegebenenfalls in unserem Katalog abzubilden, um Möglichkeiten der Designumsetzung zu zeigen. Sollte dies nicht gewünscht sein, bitten wir, uns dies bei Auftragserteilung mitzuteilen. Spätere Reklamationen können aus technischen Gründen (insbesondere bei einem eventuellen Katalogdruck) nicht berücksichtigt werden.

12. WARENRÜCKNAHME

Wenn der Käufer seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht oder nicht vollständig erfüllt oder eine wesentliche Verschlechterung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse eintritt bzw. dem Verkäufer nachträglich bekannt wird, ist der Käufer verpflichtet, auf Verlangen des Verkäufers sofort bekanntzugeben, was im einzelnen - Verbindung, Vermischung ,Verarbeitung oder Weiterverkauf- mit der gelieferten Ware geschehen ist, ob und gegebenenfalls wo Ware noch vorhanden ist und ob und gegebenenfalls in welcher Höhe voraus abgetretene Forderungen wem gegenüber in welcher Höhe bestehen und hierzu auch alle zur Prüfung erforderlichen Unterlagen dem Verkäufer zugänglich zu machen. Der Verkäufer hat das Recht, die unter seinem Eigentumsvorbehalt stehende Ware in unmittelbaren Besitz zu nehmen und zu verwerten, wobei er an die gesetzlichen Vorschriften über Pfandverkauf nicht gebunden ist.

13. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Versandort der Ware. Gerichtsstand ist Krefeld.

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